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Grundstück nutzt sich nicht ab: Vermietete Immobilie: Abschreibung nur fürs Gebäude möglich

Von Henri Ehmke. Bei der Investition in Immobilien gibt es viele steuerliche Aspekte zu beachten. Eine häufige Frage unter Vermietern ist, wie sich Grundstücke und Gebäude bei der Abschreibung verhalten. Es ist wichtig zu wissen, dass Grundstücke nicht abnutzbar sind, während Gebäude jährliche Abschreibungen ermöglichen. In diesem Artikel werden wir die Unterschiede zwischen Grundstücken und Gebäuden erläutern und auf die steuerlichen Vorteile der Abschreibung von Gebäuden eingehen.

Grundstück vs. Gebäude: Die wichtigsten Unterschiede

Bei der Betrachtung von Immobilien ist es entscheidend, zwischen Grundstücken und Gebäuden zu unterscheiden. Grundstücke gelten als nicht abnutzbar, was bedeutet, dass sie im steuerlichen Sinne nicht abgeschrieben werden können. Im Gegensatz dazu können Gebäude über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben werden. Diese Abschreibung führt dazu, dass Vermieter steuerliche Vorteile genießen können, die ihre jährliche Steuerlast mindern.

Steuerliche Vorteile der Gebäudeabschreibung

Die Abschreibung von Gebäuden hat mehrere steuerliche Vorteile, die Vermieter nutzen können. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Jährliche Steuerentlastung: Vermieter können jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten des Gebäudes von ihrer Steuer absetzen, was ihre Steuerlast erheblich senkt.
  • Langfristige Planung: Die Möglichkeit, über 50 Jahre abzuschreiben, erlaubt eine langfristige finanzielle Planung und Stabilität für Vermieter.
  • Wertsteigerung des Grundstücks: Auch wenn das Grundstück nicht abnutzbar ist, kann es an Wert gewinnen. Dies bedeutet, dass die Vermieter bei einem späteren Verkauf von der Wertsteigerung profitieren können, während sie gleichzeitig von den Abschreibungen des Gebäudes profitieren.
  • Erhaltungsaufwendungen: Renovierungs- und Instandhaltungskosten, die zur Erhaltung des Gebäudes notwendig sind, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, was die steuerliche Belastung weiter verringert.

Wichtige Punkte zur Abschreibung von Gebäuden

Es ist wichtig, einige wesentliche Punkte zur Abschreibung von Gebäuden zu beachten:

  • Die Abschreibung beginnt im Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung des Gebäudes.
  • Der Abschreibungssatz beträgt in der Regel 2% pro Jahr für Wohngebäude.
  • Um die Abschreibung korrekt zu berechnen, sind die Anschaffungskosten des Gebäudes von den Kosten für das Grundstück zu trennen.
  • Schäden oder Wertminderungen am Gebäude können die Höhe der Abschreibung beeinflussen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Grundstücke nicht abnutzbar sind und daher keine Abschreibung zulassen, während Gebäude erhebliche steuerliche Vorteile durch Abschreibungen bieten. Vermieter sollten sich der Möglichkeiten bewusst sein, die ihnen die Abschreibung bietet, um ihre Steuerlast zu optimieren und langfristig von ihrer Investition zu profitieren. Eine gründliche steuerliche Planung und möglicherweise die Beratung durch einen Steuerexperten sind empfehlenswert, um alle Vorteile auszuschöpfen.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/dpa/grundstueck-nutzt-sich-nicht-ab-vermietete-immobilie-abschreibung-nur-fuers-gebaeude-moeglich/100174209.html